Neue Regelung ab Februar 2023 – das ist nun Pflicht im Kfz-Verbandskasten
Jeder Pkw muss einen Verbandskasten an Bord haben – und auch der Inhalt muss natürlich den Vorschriften entsprechen. Die Verbandskästen müssen dabei der sogenannten „DIN-Norm 13164“ entsprechen.
Für dieses Jahr wurde die Verordnung angepasst und sieht nun einen weiteren Bestandteil für neue Verbandskästen vor: zwei Corona-Schutzmasken.
Eine FFP2 Maske ist dabei nicht Pflicht. Medizinische Masken sind ebenfalls ausreichend. Damit auch Sie den Vorschriften entsprechen und bei einer Kontrolle mit keinem Bußgeld rechnen müssen, haben wir eine Auswahl an Schutzmasken für Sie im Programm.
Verbandskästen, welche das Haltbarkeitsdatum noch nicht überschritten haben, müssen noch nicht nach der neuen Regelung angepasst werden.
Baltic Maske FFP2 ohne Ventil, weiß (VE = 2 Stk.) Art. Nr. 888812276
Unsere Experten Sebastian Kopp und Pascal Berger aus dem Bereich Arbeitsschutz freuen sich auf Ihren Anruf und beraten Sie persönlich. Beide sind außerdem auch geprüfte PSA-Fachberater und prüfen gerne Ihre Absturzsicherung im gewerblichen Bereich.
Sebastian Kopp Tel: +49 8382 7058-361 E-Mail: s.kopp(a)thomann.biz